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Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung
(PKV)
sichert die Versicherungsnehmer gegen finanzielle Folgen ab, die aus
Krankheit oder Unfällen herrühren sowie durch sonstige Gesundheitsmaßnahmen entstehen.
Die PKV sind privatrechtlich
organisierte Versicherungsunternehmen.
Die PKV unterscheidet sich je nach Versicherer in den gebotenen tariflichen Leistungen. Folgende Punkte
können Teil des Leistungskataloges sein:
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Freie Klinikwahl
- Behandlung durch den Chefarzt
- Zahnersatz: Kronen, Füllungen und Prothesen
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Sehhilfen: Brillen, Kontaktlinsen
- Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
- Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
- Psychotherapie
Die Beiträge für eine PKV richten sich nach folgenden Kriterien:
- Geschlecht des Versicherten - Frauen müssen aufgrund der höheren Lebenserwartung höhere
Beiträge zahlen.
- Eintrittsalter
- Tarifliche Leistungen - Mehr bzw. bessere Leistungen müssen mit einem höheren Beitrag bezahlt werden.
- Gesundheitszustand - Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsstaffelung oder
Leistungsausschlüsse führen.
- Ablehnung - Eine
Private Krankenversicherung
kann, im Gegensatz zur GKV, einem Antragsteller auch
aufgrund seines
Gesundheitszustandes oder
schlechter Bonität aufgrund Schulden
ablehnen.
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