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Eine private Krankenversicherung
(PKV)
sichert die Versicherungsnehmer gegen finanzielle Folgen ab, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren
durch sonstige Gesundheitsmaßnahmen entstehen.
Krankenversicherung besteht aus privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen.
Die PKV unterscheidet sich je nach Versicherer
in den gebotenen tariflichen Leistungen. Folgende Punkte können Teil des Leistungskataloges sein:
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Freie Klinikwahl
- Behandlung durch den Chefarzt
- Zahnersatz: Kronen, Füllungen und Prothesen
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Sehhilfen: Brillen, Kontaktlinsen
- Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
- Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
- Psychotherapie
Die Beiträge für eine PKV richten sich nach folgenden Kriterien:
- Geschlecht des Versicherten - Frauen müssen aufgrund der höheren Lebenserwartung höhere Beiträge zahlen.
- Eintrittsalter
- Tarifliche Leistungen - Mehr bzw. bessere Leistungen müssen mit einem höheren Beitrag bezahlt werden.
- Gesundheitszustand - Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsstaffelung oder Leistungsausschlüsse führen.
- Ablehnung - Eine Private Krankenversicherung kann, im Gegensatz zur GKV,
einem Antragsteller auch aufgrund seines Gesundheitszustandes oder
schlechter Bonität aufgrund Schulden ablehnen.
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