Wahlleistungen | ||||||
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Lexikon - W - Wahlleistungen
Der Patient kann als zusätzliche Leistungen im Krankenhaus die sogenannten Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Unterschieden werden dabei ärztliche Wahlleistungen - die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt bzw. den Arzt nach Wahl - sowie nichtärztliche Wahlleistungen wie Telefon, Ein- oder Zweibettzimmer, Sanitärzelle, Auswahlmenü, Bereitstellung eines Fernsehgerätes. | Kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot | ||||
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