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Lexikon - V - Verwaltungskostenquote
Definition:

Aussage:
Diese Kennzahl gibt an, wie viel von den Beiträgen für die Verwaltung der Versicherungsverträge aufgewendet wird.
Hinweise: Bei der Interpretation dieser Quote ist zu berücksichtigen, dass ihre Höhe durch die Dienstleistungsqualität
in den Bereichen Kundenbetreuung und -beratung, aber auch durch Investitionen, z.B. in die Datenverarbeitung, beeinflusst wird.
Diese Kennzahl ist gemeinsam mit den Kennzahlen "Schadenquote" und "Abschlusskostenquote" Bestandteil der versicherungsgeschäftlichen Ergebnisquote
und dient insoweit deren Erläuterung.
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