Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

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Lexikon - V - Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

Die Krankenversicherungspflichtgrenze bestimmt darüber, ob in der Krankenversicherung Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit besteht.

Die Versicherungspflichtgrenze entspricht 75% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist dynamisiert und passt sich dadurch jährlich der Lohn- und Gehaltsentwicklung an. Näheres siehe "Jahresarbeitsentgeltgrenze".

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