Versicherungspflicht bei Berufsanfängern

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Lexikon - V - Versicherungspflicht bei Berufsanfängern

Nicht krankenversicherungspflichtigen Angestellten ist der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung verwehrt.
Ausnahme:
Berufsanfänger können sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Beschäftigung (Ausschlussfrist) freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse oder Ersatzkasse versichern.

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