Versicherungspflicht bei Arbeitern

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Lexikon - V - Versicherungspflicht bei Arbeitern

Arbeiter ist, wer in einem persönlich und wirtschaftlich abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei vorwiegend körperlicher Tätigkeit steht.

Arbeiter sind versicherungspflichtig, sofern ihr Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beträgt sowohl in den alten wie auch in den neuen Bundesländern, im Jahr 2003 € 3.825,-. Liegt ihr Verdienst darüber, haben sie die Wahl zwischen freiwilliger Versicherung in der GKV oder privater Krankenversicherung.

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