Versicherungsfall

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Lexikon - V - Versicherungsfall

Versicherungsfall in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Als Versicherungsfall gelten auch:
Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung
Ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind.

In der Krankentagegeldversicherung ist der Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.

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