Subsidiarität | ||||||
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Lexikon - S - Subsidiarität
Die Subsidiarität bestimmt beim Zusammentreffen mehrerer Leistungsträger die Reihenfolge in der Inanspruchnahme.
Ist im Vertrag eine Subsidiarität vereinbart, so ist der VN verpflichtet,
erst die Leistungen des anderweitigen Versicherers in Anspruch zu nehmen. | Kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot | ||||
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