Rückversicherung | ||||||
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Lexikon - R - Rückversicherung
Die Rückversicherung ist die Versicherung der Versicherer. Rückversicherung bedeutet,
dass der Erstversicherer einen mehr oder minder großen Teil seines aus jedem Versicherungsverhältnis zu übernehmenden Risikos
mit dem entsprechenden Beitrags-/Prämienanteil an einen anderen Versicherer (Rückversicherer) überträgt.
Der Rückversicherer schafft sich wiederum einen Risikoausgleich, indem er die "überrisiken" mehrerer Erstversicherer übernimmt. |
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