Risikozuschlag | ||||||
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Lexikon - R - Risikozuschlag
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist - darin unterscheidet er sich vom Beitrag zur gesetzlichen
Krankenversicherung - risikogerecht kalkuliert. Deshalb muss bei jedem Antrag geprüft werden, ob ein normales oder
erhöhtes Risiko versichert werden soll. Ein erhöhtes Risiko liegt vor, wenn die zu versichernde Person vor
Abschluss der Versicherung an Krankheiten oder Beschwerden gelitten hat, die nicht restlos ausgeheilt sind oder die
wieder aufleben können. |
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