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Lexikon - R - RFB-Quote
Definition:

*) erfolgsabhängige RfB zuzüglich poolrelevante RfB aus der PPV
Aussage: Diese Quote bringt zum Ausdruck, in welchem Umfang bezogen auf die Beitragseinnahmen in einem Unternehmen
zusätzliche Mittel für Beitragsentlastungen - über die Alterungsrückstellungen und § 12a VAG
hinaus - oder für Barausschüttungen in der Zukunft zur Verfügung stehen.
Hinweise: Unter Beitragsentlastungen sind folgende Maßnahmen zu verstehen:
- Beitragsreduzierungen
- Milderung von Beitragsanpassungen
- Finanzierung von Mehrbeiträgen in Verbindung mit Leistungserhöhungen
Wird die Alternative Barausschüttung vorgesehen, so kommt sie grundsätzlich für Versicherte in Betracht,
die keine Leistung in Anspruch genommen haben. Die Höhe kann nach der Anzahl der schadenfreien Jahre gestaffelt sein.
Die in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung angesammelten Mittel sind zeitnah zu verwenden.
Dies ergibt sich u.a. aus den steuerlichen Vorschriften (§ 21 KStG); wenn die Mittel danach nicht innerhalb von drei Jahren den Versicherten
zugute kommen oder zumindest in ihrer Verwendung nach Art und Umfang verbindlich festgelegt werden,
dann müssen diese Mittel wie ein Jahresüberschuss versteuert werden.
Für die Beurteilung der Höhe der Quote kommt es auch darauf an,
in welchem Umfang in dem Unternehmen Gruppenversicherungsverträge bestehen,
für die gegebenenfalls andere Regelungen zur überschussbeteiligung bestehen.
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