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Lexikon - R - RFB-Entnahmeanteile
Definition:


*) erfolgsabhängige RfB zuzüglich poolrelevante RfB aus der PPV
Aussage:
Diese Kennzahlen sagen aus, wofür das PKV-Unternehmen die Entnahmen aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
(erfolgsabhängige RfB zuzüglich poolrelevante RfB aus der PPV) schwerpunktmäßig verwendet.
Hinweise: Verwendet werden die Entnahmen zum einen für Einmalbeiträge, d.h. für dauerhafte Beitragsreduzierungen,
für die Milderung von Beitragsanpassungen und für die Finanzierung von Leistungserhöhungen sowie zum anderen für
Barausschüttungen. Die Barausschüttung, wie sie aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz ableitbar ist,
kann auch in Ausnahmefällen geringe Mittel zur Finanzierung kurzfristiger Beitragsentlastungen enthalten.
Da die Mittel zeitnah verwendet oder zumindest verbindlich festgelegt werden müssen, sind relativ stark ausgeprägte Schwankungen
der Quoten möglich. Des Weiteren ist daran zu denken, dass die benötigten Einmalbeiträge aus der Rückstellung
für Beitragsrückerstattung auch davon abhängen, wie sich die Kosten im Gesundheitswesen entwickeln. In Jahren mit starken
Kostensteigerungen besteht in der Regel auch eher die Notwendigkeit für Beitragsanpassungen und damit ein höherer Bedarf an
zusätzlichen Einmalbeiträgen. In Jahren mit nur geringen Kostensteigerungen und einem entsprechend niedrigeren
Beitragsanpassungsbedarf besteht deshalb in der Regel auch nur ein niedrigerer Bedarf an Einmalbeiträgen aus der Rückstellung
für Beitragsrückerstattung.
Diese Kennzahl sollte immer in Verbindung mit der RfB-Quote gesehen werden.
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