Rehabilitation - Versicherungspflicht und Befreiungsrecht | ||||||
|
Lexikon - R -
Rehabilitation - Versicherungspflicht und Befreiungsrecht
Rehabilitanden sind Personen, die nach dem RehaAnglGesetz von einem Rehabilitationsträger der Renten- oder
Unfallversicherung oder der Bundesanstalt für Arbeit berufsfördernde Maßnahmen erhalten, u.U. auch
übergangsgeld. Die Maßnahmen umfassen Hilfen, die erforderlich sind, die Erwerbsfähigkeit des
Rehabilitanden entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder
wiederherzustellen und ihn dadurch möglichst auf Dauer beruflich einzugliedern. Dabei sind bisheriger Beruf,
Eignung sowie Neigung des Rehabilitanden angemessen zu berücksichtigen. Unabhängig vom Bezug von
übergangsgeld besteht für Rehabilitanden gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V Versicherungspflicht.
Ausnahme: Die Reha-Leistungen werden gemäß dem Beamtenversorgungsgesetz erbracht. Wird während einer
medizinischen Reha-Maßnahme von einem Reha-Träger übergangsgeld bezahlt, bleibt die Mitgliedschaft
bereits Versicherungspflichtiger bestehen. | Kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot | ||||
| Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | Gesundheitsreform 2006 | Lexikon | Kontakt | Impressum | Seitenübersicht | ||||||