Obliegenheiten

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Lexikon - O - Obliegenheiten

Bei jedem Vertrag gibt es gegenseitige Rechte und Pflichten. Beim Krankenversicherungsvertrag nennt man die neben der Beitragspflicht für den Versicherungsnehmer bestehenden Nebenpflichten Obliegenheiten. Diese ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und aus den vertraglichen Vereinbarungen.

Zu unterscheiden ist zwischen Obliegenheiten

  • vor Abschluss des Vertrages (Anzeigepflicht)
  • nach Abschluss des Vertrages, aber vor Eintritt des Versicherungsfalles
  • nach Abschluss des Vertrages und nach Eintritt des Versicherungsfalles

Diese Obliegenheiten können vom Versicherer zwar nicht "eingeklagt" werden, dennoch kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz verlieren, wenn er sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

Näheres dazu siehe Stichwörter Anzeigepflicht, Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles und nach Eintritt des Versicherungsfalles.

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