Obliegenheiten | ||||||
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Lexikon - O - Obliegenheiten
Bei jedem Vertrag gibt es gegenseitige Rechte und Pflichten. Beim Krankenversicherungsvertrag nennt man die neben der Beitragspflicht für den
Versicherungsnehmer bestehenden Nebenpflichten Obliegenheiten. Diese ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und aus den vertraglichen
Vereinbarungen.
Diese Obliegenheiten können vom Versicherer zwar nicht "eingeklagt" werden, dennoch kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz
verlieren, wenn er sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. | Kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot | ||||
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