Negativliste für Hilfsmittel

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Lexikon - N - Negativliste für Hilfsmittel

Mit Wirkung ab 1.1.1990 ist die "Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis" in der GKV ergangen.

Danach entfielen aus der Leistungspflicht der Kassen:

  • Hilfsmittel mit geringem Preis wie Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Augenklappen, Augenbadewannen, Milchpumpen etc.
  • Hilfsmittel mit geringem oder umstrittenen therapeutischen Nutzen wie z.B. Bandagen ohne Verstärkungselemente, welche die Gelenkbewegung einschränken.
  • Instandsetzungsarbeiten an Brillengestellen für Erwachsene.
  • Batterien und Ladegeräte für Hörgeräte für Versicherte über 18 Jahre.

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