Negativliste für Arzneimittel

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Lexikon - N - Negativliste für Arzneimittel

Mit Wirkung ab 1.7.1991 ist die "Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung" ergangen.

Durch die Verordnung wurden Arzneimittel aus der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen, wenn

  • sie für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten - oder
  • ihre Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe (mehr als drei Wirkstoffe) nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann - oder
  • der therapeutische Nutzen nicht nachgewiesen ist.

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