Mitversicherung von Neugeborenen

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Lexikon - M - Mitversicherung von Neugeborenen

Neugeborene können in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung ab Geburt ohne Wartezeiten und ohne Risikoprüfung mitversichert werden.

Voraussetzung dafür ist:

  • Ein Elternteil ist am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten versichert.
  • Das Neugeborene wird innerhalb von zwei Monaten rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats beim Versicherer angemeldet.
  • Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.

Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist für die Mitversicherung ein normaler Antrag erforderlich. Das heißt: Es wird eine Risikoprüfung vorgenommen und es sind Wartezeiten einzuhalten.

Für Neugeborene, die per Anmeldung ab Geburt bei der HALLESCHE mitversichert werden, sind die monatlichen Beitragsraten erst von dem auf die Geburt folgenden Monat an zu zahlen.

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