Mitversicherung von Neugeborenen | ||||||
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Lexikon - M - Mitversicherung von Neugeborenen
Neugeborene können in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung ab Geburt ohne Wartezeiten und ohne Risikoprüfung
mitversichert werden.
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist für die Mitversicherung ein normaler Antrag erforderlich. Das heißt:
Es wird eine Risikoprüfung vorgenommen und es sind Wartezeiten einzuhalten. | Kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot | ||||
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