Mahnverfahren | ||||||
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Lexikon - M - Mahnverfahren
Der Versicherungsschutz muss wie jede andere "Ware" bezahlt werden. Zahlt der Vertragspartner nicht,
kann er künftig auch keine Gegenleistungen mehr erhalten. Der Versicherer kann seine Leistungen - den Versicherungsschutz -
aber nicht einfach "sperren". Er wird erst dann leistungsfrei, wenn er das Mahnverfahren einleitet.
Dazu fordert er den Versicherungsnehmer auf, innerhalb von zwei Wochen den rückständigen Beitrag zu zahlen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, erlischt der Versicherungsschutz automatisch für neu eintretende Versicherungsfälle
und der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis fristlos kündigen. |
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