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Lexikon - L - Leistungsquote
Definition: (Schadenaufwand + Beträge gem. § 12a VAG + Zuführung zur erfolgsabhängigen RfB + Zuführung zur poolrelevanten
RfB) x 100 /verdiente Bruttobeiträge
Aussage:
Wie viel erhält der Versicherte in der PKV von seinen bezahlten Beiträgen - direkt oder indirekt - wieder zurück?
Diese Kennzahl berücksichtigt im Zähler neben den gegenwärtigen Erstattungsleistungen auch die künftigen Leistungen im Sinne des
Vorsorgeaufwands (Zähler "überschussverwendungsquote"). Sie trägt damit insbesondere auch der Bedeutung von § 12a VAG Rechnung.
Die Leistungsquote eignet sich vor allem zur Darstellung der Leistungsfähigkeit der PKV im Verhältnis zur GKV.
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