Kündigungsrücknahme | ||||||
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Lexikon - K - Kündigungsrücknahme
Hat der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und will er diese Kündigung rückgängig machen,
kann er einen Antrag auf Kündigungsrücknahme stellen. Voraussetzung dafür ist: Der Antrag geht dem Versicherer noch vor dem Zeitpunkt zu,
zu dem die Kündigung wirksam wird. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Antrag auf Wiederinkraftsetzung zu stellen, wenn der Wunsch nach Wiederherstellung
des Vertragsverhältnisses besteht. |
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