Kündigung wegen Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung durch den Versicherer

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Lexikon - K - Kündigung wegen Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung durch den Versicherer

Hat der Versicherer einzelne Vertragsteile durch Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung beendet, hat der Versicherungsnehmer für die restlichen Vertragsteile ein außerordentliches Kündigungsrecht. Will er davon Gebrauch machen, muss er innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Willenserklärung des Versicherers kündigen. Die Kündigung wird dann zum Ende des Monats wirksam, in dem die Mitteilung über den Rücktritt bzw. die Anfechtung zugestellt wurde. Hat der Versicherer gekündigt, wird die Gegenkündigung durch den Versicherungsnehmer zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem auch die Kündigung des Versicherers wirksam ist. Wird die Zweimonatsfrist versäumt, ist das außerordentliche Kündigungsrecht verwirkt.

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