Krankenversicherungspflicht

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Lexikon - K - Krankenversicherungspflicht

Die Krankenversicherungspflicht erfasst alle Personen, die der sozialen Sicherung bedürfen.

Das sind:

  • Arbeiter und Angestellte, wenn ihr Arbeitsverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
  • Rentner
  • Studenten, Praktikanten
  • Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe beschäftigt sind (Erziehungshilfe, Fürsorgeerzieher)
  • Personen, die an Einrichtungen für Behinderte und berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen
  • Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
  • Künstler und Publizisten

Für einen Teil dieser Personengruppen sieht der Gesetzgeber ein Befreiungsrecht von der gesetzlichen Versicherungspflicht vor.

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