Krankentagegeldversicherung

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Lexikon - K - Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung; sie schützt vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitnehmer können ein Tagegeld bis zur Höhe von 100% ihres Nettoeinkommens für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern oder anderweitige Krankengeld- bzw. Krankentagegeldansprüche bis zur Höhe von 100% des Nettoeinkommens aufstocken.

Arbeitnehmer können zusätzlich ein Krankentagegeld in Höhe von EUR 15,- täglich für die Beitragszahlung zur Rentenversicherung absichern.

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