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Lexikon - K - Krankenhaustagegeld
Die Krankenhaustagegeldversicherung sieht "Extra-Bargeld" bei medizinisch notwendiger klinisch-stationärer Behandlung vor.
Die Leistungen werden, im Gegensatz zu der Krankheitskostenversicherung, ohne Kostennachweis gezahlt -
also auch aufgrund einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Aufenthaltsdauer und den Grund der Behandlung (Diagnose).
Mit der Krankenhaustagegeldversicherung lassen sich Kosten abdecken, die bei einem Krankenhausaufenthalt im persönlichen Bereich
zusätzlich entstehen. Zum Beispiel: Stellvertreter im Betrieb, Ersatzkraft für die Hausfrau oder Mutter, erhöhte Aufwendungen
für Besuche bei auswärtigem Klinikaufenthalt usw. Ein weiterer wichtiger Grund für eine Krankenhaustagegeldversicherung
ist das "Rooming-in" - d.h. Vater oder Mutter "wohnt" während der stationären Behandlung ihres Kindes (bis zum vollendeten 8. Lebensjahr)
im Krankenhaus. Bei dieser Mitaufnahme der Begleitperson/Bezugsperson berechnet das Krankenhaus eine Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung.
Auch diese Aufwendungen lassen sich durch die Krankenhaustagegeldversicherung abdecken.
Ist die Mitaufnahme "aus medizinischen Gründen" notwendig, sind die einschlägigen Kosten bereits mit der Vergütung für die
allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten. In diesem Falle wird vom Krankenhaus keine gesonderte Tagespauschale berechnet.
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