Krankenhaus | ||||||
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Lexikon - K - Krankenhaus
Der Versicherte hat grundsätzlich die freie Wahl unter allen Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen,
über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen sowie Krankengeschichten führen (§ 4 Abs. 4 MB/KK).
Dies gilt sowohl für öffentliche, als auch für private Krankenhäuser. |
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