Jahresüberschuss | ||||||
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Lexikon - J - Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus der Summe aller geschäftlichen Aktivitäten des
Geschäftsjahres, also z.B. nach Vornahme aller handelsrechtlich erforderlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen, Dotierung aller
geschäftsplanmäßig zu stellenden Rückstellungen (mit Ausnahme der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, RfB)
inkl. Pensionsrückstellungen sowie Passivierung aller vorgeschriebenen oder möglichen Posten, z.B. der auf vertraglicher Verpflichtung oder
Satzung beruhenden Tantiemen des Aufsichtsrates und des Vorstands. |
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