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Lexikon - G - Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Am 17.11.1881 wurde die Einführung der Sozialversicherung durch die "Kaiserliche Botschaft" eingeleitet.
Es wurden folgende Gesetze geschaffen: 1883 die Krankenversicherung 1884 die Unfallversicherung 1889 die Rentenversicherung der Arbeiter
1911 wurden diese Gesetze in der Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst. Die RVO gilt heute noch.
Träger der Krankenversicherung sind:
Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Seekrankenkasse, Bundesknappschaft,
Ersatzkassen.
Alle Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Übrigens: Jeder gesetzlich Versicherte kann seinen Versicherungsschutz durch eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung
ausbauen oder ergänzen!
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