Gesetzliche Krankenversicherung

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Lexikon - G - Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Am 17.11.1881 wurde die Einführung der Sozialversicherung durch die "Kaiserliche Botschaft" eingeleitet.

Es wurden folgende Gesetze geschaffen:
1883 die Krankenversicherung
1884 die Unfallversicherung
1889 die Rentenversicherung der Arbeiter

1911 wurden diese Gesetze in der Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst. Die RVO gilt heute noch.

Träger der Krankenversicherung sind:
Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Seekrankenkasse, Bundesknappschaft, Ersatzkassen.

Alle Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Übrigens:
Jeder gesetzlich Versicherte kann seinen Versicherungsschutz durch eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ausbauen oder ergänzen!

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