Gebührenordnung für Zahnärzte

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Lexikon - G - Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte bestimmen sich nach der GOZ, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 GOZ).

Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach Punktzahlen und Punktwerten unter Berücksichtigung von Schwierigkeit, Zeitaufwand sowie der Umstände bei der Ausführung der einzelnen Leistung. Entscheidend für das angemessene Honorar sind damit im Wesentlichen die individuellen Umstände im Einzelfall unter Berücksichtigung der Bemessungskriterien der GOZ.

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