Freie Arztwahl | ||||||
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Lexikon - F - Freie Arztwahl
Es besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen (approbierten) ärzten und Zahnärzten.
Ferner dürfen Heilpraktiker im Sinne des Deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht.
Gesetzlich:
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