Bundesärztekammer | ||||||
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Lexikon - B - Bundesärztekammer
Alle Landesärztekammern haben sich freiwillig auf privatrechtlicher Grundlage zur Bundesärztekammer zusammengeschlossen.
Nach ihrer Satzung ist der Zweck der BäK der ständige Erfahrungsaustausch unter den Ärztekammern
und die gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten.
Die jährliche Hauptversammlung der BäK, der Deutsche ärztetag, ist zugleich die Repräsentanz der gesamten deutschen ärzteschaft. Er setzt sich aus gewählten Delegierten der ärztekammern zusammen. |
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