Berufsunfähigkeit | ||||||
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Lexikon - B - Berufsunfähigkeit
Begrifflich sind "Berufsunfähigkeit" und "Arbeitsunfähigkeit" streng zu unterscheiden. Berufsunfähigkeit
wird in der Regel angenommen, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht
absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig bleibt. Die Deckung dieses Risikos ist nicht Aufgabe der Krankentagegeldversicherung,
die überwiegend auf kurzfristige Sachverhalte abhebt, also nur die vorübergehende Nichtausübung der beruflichen Tätigkeit der
versicherten Person zum Gegenstand hat. Mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit endet die Krankentagegeldversicherung (§ 15 b MB/KT). |
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