|
| |
Lexikon - B - Beitragsrückerstattung
Grundsätzlich wird bei der Beitragsrückerstattung unterschieden in eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
und eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung:
1) Unter der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung werden im wesentlichen folgende 3 Überschussarten geführt:
- Mittel aufgrund garantierter Beitragsrückerstattung: Bei Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen hat der Versicherte einen
direkten, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgeschriebenen Anspruch auf Beitragsrückerstattung, und zwar unabhängig vom
jeweiligen Geschäftsergebnis des Unternehmens. Diese Form der Beitragsrückerstattung spielt eine eher untergeordnete Rolle.
- Mittel aus der zusätzlichen Zuschreibung gemäß § 12a (3) VAG (( siehe auch Stichwort Zuschreibung):
Diese Mittel werden unter der Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung verbucht,
da diese überschussmittel unabhängig vom Erfolg dem begünstigten Personenkreis innerhalb der nächsten -
maximal 3 - Jahre gutgebracht werden müssen. Hierbei werden die Mittel im Zuge von Beitragsanpassungen dazu verwendet, diese abzumildern
oder darüber hinaus eine dauerhafte Beitragsreduzierung zu finanzieren.
- überschussmittel aus der Pflegepflichtversicherung: über diese Mittel kann das Versicherungsunternehmen ebenfalls nicht frei verfügen,
da hier die Verwendung von Seiten des Verbandes der privaten Krankenversicherungen für alle Unternehmen bindend vorgeschrieben ist.
Allen drei überschussarten gemein ist hier also, dass bereits spezielle Verwendungsarten vorgegeben sind und darüber hinaus im Falle der
ersten beiden Mittelarten die Mittel vom Versicherungsunternehmen unabhängig vom Erfolg zur Verfügung gestellt werden müssen.
2) Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung auf der anderen Seite stellt eine vom Geschäftsergebnis abhängige
Leistung dar. Als Arten der Beitragsrückerstattung werden üblicherweise praktiziert:
- Barausschüttung in Form von:
- konstanten jährlichen Beträgen, bezogen auf den gesamten schadenfreien Vertrag, einzelnen versicherten Personen oder Tarifen
- unterschiedlich hohe Auszahlungen innerhalb ambulanter und stationärer Tarife sowie Summentarifen
- progressiver Steigerung der BRE bei mehrjährigem schadenfreien Verlauf
- Einmalbeiträgen zur dauerhaften Beitragssenkung oder zur Abwendung bzw. Minderung von notwendigen Beitragserhöhungen unabhängig
von der Leistungsinanspruchnahme.
- Bonussystem (nur von wenigen Versicherern) in Form einer dauerhaften Beitragssenkung für leistungsfrei gebliebene Versicherte.
Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
...wird aus überschüssen dotiert, wobei zum einen die überrechnungsmüßigen Zinserträge auf die Vermögensanlagen
und zum anderen das Ergebnis aus dem Versicherungsgeschäft die überschussquellen darstellen.
zurück zum Lexikon - B
| |
Kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot
| |