Beamte | ||||||
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Lexikon - B - Beamte
Für Beamte hat der Staat ein eigenständiges Versorgungssystem entwickelt. Deshalb unterliegt dieser Personenkreis auch
nicht dem Schutz der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung; er ist also versicherungsfrei. | Kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot | ||||
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