Aufrechnung | ||||||
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Lexikon - A - Aufrechnung
Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versicherers nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Eine lediglich subjektiv begründete Gegenforderung fällt also nicht unter das Aufrechnungsrecht. | Kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot | ||||
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