Arbeitsunfall | ||||||
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Lexikon - A - Arbeitsunfall
Arbeitsunfall bzw. Berufsunfall sind in der privaten Krankenversicherung mitversichert. Besteht gleichzeitig Anspruch auf Leistungen
aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge,
geht deren Leistung vor. Der Krankenversicherer ist dann nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen
notwendig bleiben. Unbeschadet hiervon sind Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Krankenhaustagegeld. |
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