Arbeitsunfähigkeit - Krankentagegeldversicherung

Navigation
Startseite
PKV
Gesundheitsreform
Lexikon
Kontakt
Impressum
Seitenübersicht

Lexikon - A - Arbeitsunfähigkeit - Krankentagegeldversicherung

In der privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsleistung an die völlige (100%ige) Arbeitsunfähigkeit gebunden. Völlige Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, Selbstständige oder freiberuflich Tätige auch nicht mitarbeitend, leitend oder aufsichtsführend.

zurück zum Lexikon - A

Kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot

Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | Gesundheitsreform 2006 | Lexikon | Kontakt | Impressum | Seitenübersicht