Anwartschaft | ||||||
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Lexikon - A - Anwartschaft
Es gibt mehrere Gründe, die es unzweckmäßig machen, einen Krankenversicherungsschutz, wenn man ihn vorübergehend nicht mehr braucht, einfach zu beenden und bei erneutem Bedarf einen neuen zu begründen, z.B.
Um keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, wurde die Anwartschaftsversicherung entwickelt. Sie sieht vor, dass die ursprünglichen
Rechte und Pflichten der Partner des Versicherungsvertrages ruhen (daher auch der Begriff "Ruhensversicherung"), dass der Versicherer aber zusichert,
nach der Anwartschaftszeit wieder zu den alten Bedingungen Versicherungsschutz zu gewähren und dass der Versicherungsnehmer einen stark
reduzierten Anwartschaftsbeitrag zahlt. Der Beitrag ist so bemessen, dass die Verwaltungskosten gedeckt sind, und die
Alterungsrückstellungen weiterhin aufgebaut werden können, damit nach der Anwartschaftszeit die Versicherung zum Beitrag nach dem
ursprünglichen Eintrittsalter fortgeführt werden kann. |
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