Annahmeerklärung

Navigation
Startseite
PKV
Gesundheitsreform
Lexikon
Kontakt
Impressum
Seitenübersicht

Lexikon - A - Annahmeerklärung

Die "Annahmeerklärung" ist die Bestätigung des Versicherers, dass er den Antrag angenommen - d.h. den Vertrag geschlossen hat. Sie wird normalerweise nur dann versandt, wenn der Antragsteller eine Bestätigung über den Vertragsschluss braucht, bevor der Versicherungsschein zugestellt werden kann.

zurück zum Lexikon - A

Kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot

Krankenversicherung | Private Krankenversicherung | Gesundheitsreform 2006 | Lexikon | Kontakt | Impressum | Seitenübersicht