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Gesundheitsreform
Durch die Gesundheitsreform
soll mehr Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungsgesellschaften zugunsten der Versicherten entstehen.
Am 04.10.2006 wurden die folgenden Punkte für die
Gesundheitsreform vorgesehen:
- Unabhängig vom Gesundheitszustand sollen zukünftig freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte
in die PKV wechseln können. Dazu wird ein Basistarif eingeführt, der sich aber individuell nach Eintrittsalter und
Geschlecht errechnet.
- Das Wechseln des Unternehmens soll dem Versicherten ab jetzt erleichtert werden. Dazu sollen die Altersrückstellungen beim
Versicherungswechsel im Umfang des Basistarifes anrechnungsfähig gestellt werden.
- Der Basistarif darf nicht höher als der GKV-Höchstbeitrag sein. Wird durch die Bezahlung einer Prämie
Hilfebedürftigkeit ausgelöst, soll dies eine Beitragshalbierung zur Folge haben.
- Eine Portabilität der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV soll auch in Zukunft nicht möglich sein.
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