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Gesundheitsreform

Durch die Gesundheitsreform soll mehr Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungsgesellschaften zugunsten der Versicherten entstehen.

Am 04.10.2006 wurden die folgenden Punkte für die Gesundheitsreform vorgesehen:

  • Unabhängig vom Gesundheitszustand sollen zukünftig freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte in die PKV wechseln können. Dazu wird ein Basistarif eingeführt, der sich aber individuell nach Eintrittsalter und Geschlecht errechnet.
  • Das Wechseln des Unternehmens soll dem Versicherten ab jetzt erleichtert werden. Dazu sollen die Altersrückstellungen beim Versicherungswechsel im Umfang des Basistarifes anrechnungsfähig gestellt werden.
  • Der Basistarif darf nicht höher als der GKV-Höchstbeitrag sein. Wird durch die Bezahlung einer Prämie Hilfebedürftigkeit ausgelöst, soll dies eine Beitragshalbierung zur Folge haben.
  • Eine Portabilität der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV soll auch in Zukunft nicht möglich sein.

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