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Wechsel zur PKV
Der Wechsel zur PKV von einer gesetzlichen Kranken- versicherung, nötigte den Versicherer, durch die Einführung der
Gesundheitsreform sich schneller zu entscheiden als Ihm lieb ist.
Freiwillig Versicherte einer GKV können mit der Gesundheitsreform
die Möglichkeit in Betracht ziehen in eine private Krankenversicherung (abgekürzt mit PKV) zu wechseln.
Zukünftig ist der Wechsel zur PKV nur dann möglich, wenn das Gehalt des Versicherten in drei aufeinanderfolgenden Jahren die aktuelle
Versicherungspflichtgrenze über- schritten hat.
In der Vergangenheit war der Kassen-wechsel bereits nach einmaligem überschreiten möglich.
Die alte Regelung war für die Versicherten vorteilhafter, denn gesetzlich Versicherte, deren
Einkommen im Jahre 2006 erstmals die Pflichtgrenze übersteigt,
müssen laut der neuen Reform noch zwei weitere Jahre auf den Wechsel in die PKV warten.
Dadurch erhöht sich jedoch das Eintrittsalter und somit die Beiträge sowie das Risiko, dass in diesem Zeitraum Erkrankungen auftreten,
die den Beitritt in die private Krankenversicherung gefährden könnten.
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