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Wechsel zur PKV
Der Wechsel zur PKV von einer gesetzlichen Kranken- versicherung, nötigte den Versicherer, durch die
Einführung der
Gesundheitsreform sich schneller zu entscheiden
als Ihm lieb ist.
Freiwillig Versicherte einer GKV können mit der
Gesundheitsreform
die Möglichkeit in Betracht ziehen in eine private Krankenversicherung (abgekürzt mit PKV) zu wechseln.
Zukünftig ist der Wechsel zur PKV nur dann möglich, wenn das Gehalt des Versicherten in drei
aufeinanderfolgenden Jahren die aktuelle
Versicherungspflichtgrenze über- schritten hat.
In der Vergangenheit war der Kassen-wechsel bereits nach einmaligem überschreiten möglich.
Die alte Regelung war für die Versicherten vorteilhafter, denn gesetzlich Versicherte,
deren Einkommen im Jahre 2006 erstmals die Pflichtgrenze
übersteigt, müssen laut der neuen Reform noch zwei weitere Jahre auf den Wechsel in die PKV warten.
Dadurch erhöht sich jedoch das Eintrittsalter und somit die Beiträge sowie das Risiko,
dass in diesem Zeitraum Erkrankungen auftreten, die den Beitritt in die private Krankenversicherung gefährden
könnten.
Im Weltnetz gibt es neben Vergleichen der Kranken-versicherung auch solche für den günstigsten
Stromanbieter.
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