Artikel - Einkommen PKV

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Einkommen PKV

Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze legt den Beitragssatz für die (freiwillige) gesetzliche Krankenkasse anhand des monatlichem Einkommens fest.

Interessanterweise waren bis 2002 die Beitragsbemessungsgrenze und die Pflichtversicherungsgrenze gleich hoch, dies änderte sich erst ab dem Jahr 2003.

Pflichtversicherungsgrenze
Seit 2010 muss man Brutto mindestens 4.162,50 Euro verdienen, um von GKV in die private Krankenversicherung zu wechseln (2006 lag dieser Betrag noch bei 3937,50 Euro). Durch ein dreizehntes Monatsgehalt wird das monatliche Brutto allerdings auf 3.669,24 Euro gesenkt. So das Sie auch mit einem niedrigeren Einkommen die Vorzüge der PKV genießen können.

Das Nettoeinkommen ist dabei nicht von Bedeutung Der Gesetzgeber hat zusätzlich Kriterien festgelegt. Diese besagen, das man mindestens drei Jahre in Folge die Pflichtgrenze erfüllt sein muss, bevor man zu einer PKV wechseln kann. Durch den derzeitigen durchschnittlichen Höchstsatz zahlt man monatlich 437,81 Euro an die GKV. Bei der PKV dagegen wird die Hälfte durch den Arbeitgeber bezuschusst.


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