Artikel - Basistarif PKV | ||||||
| Basistarif PKVAls im Jahr 1989 die Gesundheitsreform in Kraft trat, reagierten verschiedene Krankenversicherer mit dem Basistarif PKV.
Um in den Basistarif PKV aufgenommen zu werden, darf das Einkommen des Versicherungsnehmers in Kombination mit dem des Ehegattens nicht über
der Jahresentgeltgrenze der GKV liegen. Dabei erhöht sich der Betrag um 1/3, wenn die Familie 2 Kinder oder mehr hat. Wird in dem Fall die
Jahresentgeltgrenze überschritten, kann man den Basistarif - Private Krankenversicherung trotzdem behalten - allerdings muss die Basis-Card
wieder abgegeben werden. Weiterhin kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz innerhalb von drei Monaten umstrukturieren. | Kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot | ||||