Artikel - Basistarif PKV

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Basistarif PKV

Als im Jahr 1989 die Gesundheitsreform in Kraft trat, reagierten verschiedene Krankenversicherer mit dem Basistarif PKV.

Die damalige Gesundheitsreform grenzte verschiedene Personengruppen aus der gesetzlichen Krankenkasse aus. In Folge dessen wurden die PKV Basistarife als umfassender und kostengünstiger Schutz eingeführt.

Dabei sind im Wesentlichen drei Merkmale, die den Basistarif Private Krankenversicherung von den Standardtarifen abgrenzt, vorhanden:

  • Die Erstattungsbeträge wurden auf bestimmte Vielfachsätze der GOä/GOZ begrenzt (1,3/1,7fach GOä; 2,0/2,3fach GOZ)
  • Die Versicherungsfähigkeit wurde an eine bestimmte Einkommensgrenze gebunden
  • Eine Basis-Card wurde eingeführt

Um in den Basistarif PKV aufgenommen zu werden, darf das Einkommen des Versicherungsnehmers in Kombination mit dem des Ehegattens nicht über der Jahresentgeltgrenze der GKV liegen. Dabei erhöht sich der Betrag um 1/3, wenn die Familie 2 Kinder oder mehr hat. Wird in dem Fall die Jahresentgeltgrenze überschritten, kann man den Basistarif - Private Krankenversicherung trotzdem behalten - allerdings muss die Basis-Card wieder abgegeben werden. Weiterhin kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz innerhalb von drei Monaten umstrukturieren.

Diese Umstrukturierung, also ein Tarifwechsel, wird je nach Gesellschaft unterschiedlich gehandhabt, jedoch entfallen in der Regel hierbei die obligatorische Risikoprüfung und die damit verbundene Wartezeit.

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