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Altersrückstellung PKV
Die Leistungen sowie die Beitragshöhe sollten trotz des zunehmenden Alters des Versicherten konstant bleiben, d.h.,
es darf keine Steigerung der Beiträge oder eine Leistungskürzung erfolgen.
Um dies zu erreichen und einen Ausgleich für den im höheren Alter i.d.R. steigenden Bedarf nach Versicherungsleistungen zu erreichen,
werden in den meisten PKV Tarifen (hierbei bleiben Studenten Tarife unberücksichtigt) innerhalb der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit
Teile des monatlichen Beitrages angespart.
Mit Hilfe dieser monatlichen Beitragsteile werden die Altersrückstellung gebildet,
diese decken die Differenz zwischen den gezahlten Monatsbeiträgen und dem für die Versicherungsleistungen erforderlich steigenden
Risikobeitrag im hohen Alter.
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist der monatliche Beitrag grundsätzlich über die gesamte Vertragslaufzeit konstant.
Beitragsanpassungen können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, da die Kostendynamik der medizinschen Versorgung und die
Änderungen in der Berechnungsbasis nicht beim Abschluss des Vertrages berücksichtigen werden können.
Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung kann der Privatpatient grundsätzlich die im Vertrag vereinbarten Leistungen nicht reduzieren.
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